Regelbedarfe für 2021 verabschiedet

Am 27.11.2020 hat der Bundesrat der vom Bundestag beschlossenen Erhöhung der Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende und in der Sozialhilfe zugestimmt.
veröffentlicht: 1 Dez 2020, 10:34
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Ab dem 01.01.2021 gelten dann folgende Änderungen: Der Regelsatz für alleinstehende Personen steigt von 432 auf 446 Euro pro Monat. Wer mit einer anderen Person in einer Bedarfsgemeinschaft lebt, erhält künftig 401 statt bisher 389 Euro.

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Quelle:https://live.relaunch.humanistisch.de/x/seniorenberatung-neukoelln/meldungen/2020126911