Humanisten dürfen feiern

veröffentlicht: 11 Mai 2020, 14:15
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Seit dem 4. Mai können auch Humanistinnen und Humanisten wieder gemeinsam feiern und zusammenkommen. Der Humanistische Verband hat für seine Gemeinschaften und Gruppen eine Hygieneverordnung erlassen und damit die Grundlage geschaffen für humanistische Feiern in den Gemeinschaften.

Denn wie für Gottesdienste der Christen oder Muslime auch, gilt für Mitglieder des Humanistischen Verbandes in NRW KdöR das Recht ihre Weltanschauung auszuüben. In Form von Humanistischen Feier sind somit Treffen wieder möglich. Eine Infektion mit dem Corona-Virus soll verhindert werden und die Gemeinschaften müssen für ihre Humanistischen Feiern die entsprechenden Richtlinien zum Infektionsschutz beachten und umsetzen. Ganz besonders gilt dies für die beliebten Humanistischen Wanderungen und Lesungen in der Natur.

Dokumente

regelungen_zum_infektionsschutz_bei_humanistischen_feiern
Die Infektionsschutzverordnung des HVD NRW
Datei:
regelungen_zum_infektionsschutz_bei_humanistischen_feiern.pdf (140.29 KB)
MD5:
8e5dcfa1bab4ef1d8d656b0dd14b5a68
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Quelle:https://live.relaunch.humanistisch.de/x/hvd-nrw/inhalte/humanisten-duerfen-feiern